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Die „Audalia Auditores, S.L.“ ist gesetzlich bevollmächtigt Rechnungsprüfungstätigkeiten durchzuführen, kraft ihrer Registrierung (unter der Nummer S0200) im Registro Oficial de Auditores de Cuentas (ROAC) des Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas (ICAC) des spanischen Wirtschaftsministeriums. Das ICAC ist die Aufsichtsbehörde für Rechnungsprüfungstätigkeiten in Spanien. Die Vorschriften für diese Tätigkeit befinden sich im Wesentlichen im Rechnungsprüfungsgesetz 19/1988 vom 12. Juli, in der Ausführungsverordnung 1936-1990 vom 20. Dezember, die per königlichem Dekret erlassen wurden, und in den per Erlass des ICAC vom 3. Januar 1991 veröffentlichten Technischen Regeln der Buchprüfung. Über folgenden Link gelangen Sie zu den Vorschriften für Rechnungsprüfungstätigkeiten in Spanien: www.icac.meh.es.
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